Schlagwort: BE
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Niedrigere Sozialhilfeansätze für vorläufig Aufgenommene nicht willkürlich
Im Urteil 8C_641/2023 vom 26. März 2024 befasste sich das Bundesgericht in 5er-Besetzung mit den reduzierten Sozialhilfeansätzen für vorläufig aufgenommene Personen im Kanton Bern (i.c. für einen 5-Personenhaushalt: CHF 1’684.00 statt 2’364.00). Es kommt zum Schluss, eine Ungleichbehandlung nach Aufenthaltsstatus sei grundsätzlich sachlich begründbar und die Ansätze im Kanton Bern zumindest unter Willkürkognition nicht bundesrechtswidrig. Zur…
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Analogie Alimentenbevorschussung: Darlehen durch Verwandte vor staatlicher Unterstützung nicht anrechenbares Vermögen und nicht rechtsmissbräuchlich
Im Urteil 100 17 77 vom 13.03.2018 (heute auf SwissLex publiziert) erläutert das Verwaltungsgericht Bern in einem Entscheid betreffend Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen aufgrund Analogie in Kürze die Rechtsmissbrauchsschranke im Sozialhilferecht. Mit der Einführung von Einkommens- und Vermögensgrenzen wurde im IBG [Gesetze vom 6. Februar 1980 über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen des Kantons Bern, BSG…
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SIL-öV Kosten sind nicht vom GBL abzuziehen, wenn Abo nicht für allgemeinen Reiseaufwand verwendet werden kann
Im Urteil 100 18 86 vom 07.09.2018 (kürzlich auf Swisslex publiziert) befasst sich das Verwaltungsgericht Bern mit einer als Situationsbedingte Leistung (SIL) ausgerichteten Finanzierung der öV-Kosten für den Arbeitsweg und mit einem entsprechenden Transportkostenabzug im GBL. Gemäss den SKOS-Richtlinien und dem Handbuch BKSE sind Verkehrsauslagen (inkl. Halbtax-Abonnement) für den öffentlichen Nahverkehr im GBL enthalten und…
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Auflage zur Suchtberatung zulässig – Anschliessend Kürzung insb. dann zulässig, wenn Suchtberatung IV-Abklärung dient
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern befasst sich in Urteil 100.2018.64 U vom 21.06.2018 (kürzlich publiziert) mit einer GBL-Kürzung von 20% für sechs Monate, weil sich der Unterstützte trotz Weisung (bernische Bezeichnung für Auflagen) des Sozialdienstes nicht für eine Beratung mit dem Ziel Cannabisabstinenz anmeldete. Gestützt auf Art. 36 Abs. 1 SHG/BE schützt das Verwaltungsgericht Bern…
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Akten der Beschwerdegegnerin nicht weitergeleitet: Verletzung rechtliches Gehör
Im Urteil 100 18 15 vom 04.04.2018 befasst sich das Verwaltungsgericht Bern mit der Frage einer Gehörsverletzung durch das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers erhielt im erstinstanzlichen Verfahren um Rückerstattung nur in die “relevanten” Akten Einsicht. Im Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland (wo der Rückerstattungsbetrag von CHF 20’650.00 auf CHF 11’874.45 reduziert wurde) reichte…
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Rechtsvertretung muss amtliche Entschädigung selbständig anfechten – Begründung aus Dokumenten ausserhalb von Entscheid – Brustvergrösserung selbst bei Verkaufssteigerung nicht Zweck der Sozialhilfe – Tausch ist auch Verkauf
Mit Urteil 100 19 34 vom 12.11.2019 trat das Verwaltungsgericht Bern auf das Begehren um Erhöhung der amtlichen Entschädigung nicht ein, da die Beschwerdeführerin kein Interesse daran hat und der Rechtsvertreter nur in deren Namen und nicht selbst Beschwerde erhoben hat. Mit Blick auf die allfällige Nachzahlungspflicht der vertretenen Partei (Art. 113 VRPG) hat aber…
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Verwandtschaft nicht gleich familienähnliche Lebensgemeinschaft
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern befasst sich im Urteil 200 23 306 SH vom 25.09.2023 mit der Unterscheidung zwischen Zweck-Wohngemeinschaft und familienähnlicher Wohngemeinschaft im Falle eines jungen Erwachsenen mit seiner Mutter und zwei (Halb-)Geschwistern, nachdem in vorangehendem Verfahren eine Haushaltsentschädigung bereits aufgrund mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit verwaltungsgerichtlich aufgehoben wurde. Das Verwaltungsgericht legt die Voraussetzungen dar, unter…
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Keine Grundlage für Anwendung von Massnahmen im Wirkungsbereich der Sozialhilfe (und damit Anreizsystem) bei nicht-unterstützter Person
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern entschied im Jahr 2019, dass bei der Anrechnung eines EFB oder einer IZU im erweiterten Budget einer nicht-unterstützten Person im Rahmen des Konkubinatsbeitrages keine Unterscheidung zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen vorzunehmen ist. Das Anreizsystem, welches für Sozialhilfebeziehende herangezogen wird, kann bei nicht-unterstützten Personen nicht zur Anwendung gelangen. Hierzu gibt es keine…