Kategorie: Tatsächlichkeitsprinzip
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Bei überhöhtem Mietzins: Erst Missachtung der Bemühungs-Auflage lassen Kürzung des Wohnbedarfs zu
Im Urteil WBE.2022.101 vom 22.08.2022 (kürzlich auf SwissLex publiziert) wiederholt das Verwaltungsgericht Aargau, dass die Anpassung des angerechneten Wohnungsbedarfs aufgrund überhöhtem Mietzins nicht allein aufgrund des überhöhten Mietzinses erfolgen darf. Von den hilfesuchenden Personen, welche mit überhöhten Mietkosten belastet sind, kann nicht verlangt werden, dass sie ihre Wohnung “ins Blaue” kündigen. Die Auflagen und Weisungen…
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Sozialhilfebudget muss an neue Verhältnisse angepasst und verfügt werden; PE- und URB-Ansatz reduziert bei NGO-Anwalt
Das Verwaltungsgericht Aargau hält in Urteil WBE.2022.319 vom 30.01.2023 (kürzlich auf SwissLex publiziert) fest, dass das Bedarfsdeckungs- und Individualisierungsprinzip stets eine Überprüfung des Budgets voraussetzen. Das Bedarfsdeckungs- und das Individualisierungsprinzip in der Sozialhilfe ermöglichen den Behörden, auf veränderte Verhältnisse zu reagieren, und erlauben der unterstützten Person, veränderte Verhältnisse geltend zu machen. Liegen veränderte Verhältnisse vor,…
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Wohnkosten müssen sich nach tatsächlich verfügbarem Angebot richten – 5.5. Zimmer für 8-köpfige Familie angemessen
Das Verwaltungsgericht Aargau hält mit Urteil WBE.2022.433 vom 24.01.2023 (kürzlich auf SwissLex publiziert) fest, was grundsätzlich klar sein müsste: Bei der Festlegung der durch die Sozialhilfe zu übernehmenden Mietzinse, muss sich das Gemeinwesen nach Preisen tatsächlich verfügbarer Angebote richten. Das Urteil befasst sich mit einer 8-köpfigen Familie, deren anerkannter Mietzins von der Gemeinde auf CHF…
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Auflage zur Suchtberatung zulässig – Anschliessend Kürzung insb. dann zulässig, wenn Suchtberatung IV-Abklärung dient
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern befasst sich in Urteil 100.2018.64 U vom 21.06.2018 (kürzlich publiziert) mit einer GBL-Kürzung von 20% für sechs Monate, weil sich der Unterstützte trotz Weisung (bernische Bezeichnung für Auflagen) des Sozialdienstes nicht für eine Beratung mit dem Ziel Cannabisabstinenz anmeldete. Gestützt auf Art. 36 Abs. 1 SHG/BE schützt das Verwaltungsgericht Bern…
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Basel-Stadt erhöht Mietgrenzwerte (aufgrund gestiegener Mietzinse) und Vermögensfreibetrag
Der Kanton Basel-Stadt erhöht aufgrund der gestiegenen Mieten die Mietgrenzwerte. Die Sozialhilfe überprüft periodisch ihre Mietgrenzwerte. Mit den steigenden Mietzinsen wird es für die Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfe zunehmend schwieriger, im Rahmen der von der Sozialhilfe festgelegten Mietgrenzwerten Wohnungen zu finanzieren. Immer mehr Klientinnen und Klienten finanzieren die Mieten deshalb aus ihrem Grundbedarf, was…