Schlagwort: AG SPV § 15b
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Wohnkosten müssen sich nach tatsächlich verfügbarem Angebot richten – 5.5. Zimmer für 8-köpfige Familie angemessen
Das Verwaltungsgericht Aargau hält mit Urteil WBE.2022.433 vom 24.01.2023 (kürzlich auf SwissLex publiziert) fest, was grundsätzlich klar sein müsste: Bei der Festlegung der durch die Sozialhilfe zu übernehmenden Mietzinse, muss sich das Gemeinwesen nach Preisen tatsächlich verfügbarer Angebote richten. Das Urteil befasst sich mit einer 8-köpfigen Familie, deren anerkannter Mietzins von der Gemeinde auf CHF…