Kategorie: Rückerstattung
-
Für Unterscheidung Einkommen/Vermögen ist Zeitpunkt des Zuflusses relevant, nicht Entstehungszeitpunkt des Anspruches
Das Verwaltungsgericht Zürich befasst sich in VB.2022.00428 vom 25.04.2023 im Rahmen einer Rückerstattung mit der Unterscheidung von Einkommen und Vermögen. Aus der Zusammenfassung ist zu entnehmen: Die Unterscheidung zwischen Einkommen und Vermögen knüpft grundsätzlich an den formalen Zufluss an: Zuflüsse vor Beginn der Unterstützung stellen Vermögen, jene während der Unterstützung Einnahmen dar. Für die Qualifikation…
-
Auch bei Verrechnung laufender Leistungen mit Rückzahlung unrechtmässiger Auszahlung muss Verhältnismässigkeit gewahrt werden
Im Urteil VB.2023.00419 vom 01.12.2023 befasste sich das Verwaltungsgericht Zürich mit einer Rückforderung einer versehentlich zweifach ausgeführter Zahlung eines Ausbildungsbeitrags. Die Rückforderung folgend aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz in analoger Anwendung der privatrechtlichen Bestimmungen über die Entstehung der Obligationen aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 ff. OR) beanstandet das Gericht nicht. Zu beachten ist jedoch auch bei…
-
Pflicht zum Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben ist u.U. unverhältnismässig
Das Bundesgericht befasst sich im zur Publikation vorgesehenen Urteil 8C_333/2023 vom 1. Februar 2024 im Rahmen eines Rückerstattungsfalles aus dem Kanton Basel-Landschaft mit dem Verhältnis der Pflicht zum Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben der beruflichen Vorsorge und dem Anspruch auf Sozialhilfe. Der Beschwerdeführer hatte ein Freizügigkeitskonto nicht offengelegt, woraufhin die Sozialhilfebehörde eine Rückerstattung verfügte. Das Bundesgericht gelangt…
-
Akten der Beschwerdegegnerin nicht weitergeleitet: Verletzung rechtliches Gehör
Im Urteil 100 18 15 vom 04.04.2018 befasst sich das Verwaltungsgericht Bern mit der Frage einer Gehörsverletzung durch das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers erhielt im erstinstanzlichen Verfahren um Rückerstattung nur in die “relevanten” Akten Einsicht. Im Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland (wo der Rückerstattungsbetrag von CHF 20’650.00 auf CHF 11’874.45 reduziert wurde) reichte…