Kategorie: Rechtsgleichheit
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Nothilfe von CHF 8.00 pro Tag nicht entgegen Art. 12 BV – auch wenn unklar ist, wie sich der Betrag zusammensetzt
Im Urteil 810 13 368 vom 30.07.2014 (kürzlich auf SwissLex publiziert) erhielt das Kantonsgericht Basel-Landschaft die Gelegenheit sich zur Zulässigkeit von Nothilfe für Personen ohne Aufenthaltstitel ausserhalb des Asylbereichs und zum Nothilfe-GBL-Ansatz von CHF 8.00 zu äussern. Die Frage der Ungleichbehandlung i.S.v. Art. 8 BV zwischen Personen mit und ohne Aufenthaltsrecht beantwortete das Kantonsgericht interessanterweise…
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Niedrigere Sozialhilfeansätze für vorläufig Aufgenommene nicht willkürlich
Im Urteil 8C_641/2023 vom 26. März 2024 befasste sich das Bundesgericht in 5er-Besetzung mit den reduzierten Sozialhilfeansätzen für vorläufig aufgenommene Personen im Kanton Bern (i.c. für einen 5-Personenhaushalt: CHF 1’684.00 statt 2’364.00). Es kommt zum Schluss, eine Ungleichbehandlung nach Aufenthaltsstatus sei grundsätzlich sachlich begründbar und die Ansätze im Kanton Bern zumindest unter Willkürkognition nicht bundesrechtswidrig. Zur…
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Pflicht zum Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben ist u.U. unverhältnismässig
Das Bundesgericht befasst sich im zur Publikation vorgesehenen Urteil 8C_333/2023 vom 1. Februar 2024 im Rahmen eines Rückerstattungsfalles aus dem Kanton Basel-Landschaft mit dem Verhältnis der Pflicht zum Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben der beruflichen Vorsorge und dem Anspruch auf Sozialhilfe. Der Beschwerdeführer hatte ein Freizügigkeitskonto nicht offengelegt, woraufhin die Sozialhilfebehörde eine Rückerstattung verfügte. Das Bundesgericht gelangt…
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Wohnkosten müssen sich nach tatsächlich verfügbarem Angebot richten – 5.5. Zimmer für 8-köpfige Familie angemessen
Das Verwaltungsgericht Aargau hält mit Urteil WBE.2022.433 vom 24.01.2023 (kürzlich auf SwissLex publiziert) fest, was grundsätzlich klar sein müsste: Bei der Festlegung der durch die Sozialhilfe zu übernehmenden Mietzinse, muss sich das Gemeinwesen nach Preisen tatsächlich verfügbarer Angebote richten. Das Urteil befasst sich mit einer 8-köpfigen Familie, deren anerkannter Mietzins von der Gemeinde auf CHF…
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Keine Grundlage für Anwendung von Massnahmen im Wirkungsbereich der Sozialhilfe (und damit Anreizsystem) bei nicht-unterstützter Person
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern entschied im Jahr 2019, dass bei der Anrechnung eines EFB oder einer IZU im erweiterten Budget einer nicht-unterstützten Person im Rahmen des Konkubinatsbeitrages keine Unterscheidung zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen vorzunehmen ist. Das Anreizsystem, welches für Sozialhilfebeziehende herangezogen wird, kann bei nicht-unterstützten Personen nicht zur Anwendung gelangen. Hierzu gibt es keine…