Kategorie: Drittmittel
-
Für Unterscheidung Einkommen/Vermögen ist Zeitpunkt des Zuflusses relevant, nicht Entstehungszeitpunkt des Anspruches
Das Verwaltungsgericht Zürich befasst sich in VB.2022.00428 vom 25.04.2023 im Rahmen einer Rückerstattung mit der Unterscheidung von Einkommen und Vermögen. Aus der Zusammenfassung ist zu entnehmen: Die Unterscheidung zwischen Einkommen und Vermögen knüpft grundsätzlich an den formalen Zufluss an: Zuflüsse vor Beginn der Unterstützung stellen Vermögen, jene während der Unterstützung Einnahmen dar. Für die Qualifikation…
-
Pflicht zum Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben ist u.U. unverhältnismässig
Das Bundesgericht befasst sich im zur Publikation vorgesehenen Urteil 8C_333/2023 vom 1. Februar 2024 im Rahmen eines Rückerstattungsfalles aus dem Kanton Basel-Landschaft mit dem Verhältnis der Pflicht zum Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben der beruflichen Vorsorge und dem Anspruch auf Sozialhilfe. Der Beschwerdeführer hatte ein Freizügigkeitskonto nicht offengelegt, woraufhin die Sozialhilfebehörde eine Rückerstattung verfügte. Das Bundesgericht gelangt…
-
Analogie Alimentenbevorschussung: Darlehen durch Verwandte vor staatlicher Unterstützung nicht anrechenbares Vermögen und nicht rechtsmissbräuchlich
Im Urteil 100 17 77 vom 13.03.2018 (heute auf SwissLex publiziert) erläutert das Verwaltungsgericht Bern in einem Entscheid betreffend Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen aufgrund Analogie in Kürze die Rechtsmissbrauchsschranke im Sozialhilferecht. Mit der Einführung von Einkommens- und Vermögensgrenzen wurde im IBG [Gesetze vom 6. Februar 1980 über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen des Kantons Bern, BSG…
-
Auflage zur Suchtberatung zulässig – Anschliessend Kürzung insb. dann zulässig, wenn Suchtberatung IV-Abklärung dient
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern befasst sich in Urteil 100.2018.64 U vom 21.06.2018 (kürzlich publiziert) mit einer GBL-Kürzung von 20% für sechs Monate, weil sich der Unterstützte trotz Weisung (bernische Bezeichnung für Auflagen) des Sozialdienstes nicht für eine Beratung mit dem Ziel Cannabisabstinenz anmeldete. Gestützt auf Art. 36 Abs. 1 SHG/BE schützt das Verwaltungsgericht Bern…
-
Rechtsvertretung muss amtliche Entschädigung selbständig anfechten – Begründung aus Dokumenten ausserhalb von Entscheid – Brustvergrösserung selbst bei Verkaufssteigerung nicht Zweck der Sozialhilfe – Tausch ist auch Verkauf
Mit Urteil 100 19 34 vom 12.11.2019 trat das Verwaltungsgericht Bern auf das Begehren um Erhöhung der amtlichen Entschädigung nicht ein, da die Beschwerdeführerin kein Interesse daran hat und der Rechtsvertreter nur in deren Namen und nicht selbst Beschwerde erhoben hat. Mit Blick auf die allfällige Nachzahlungspflicht der vertretenen Partei (Art. 113 VRPG) hat aber…