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Kürzungsfolge einer Auflage muss verfügt werden – auch wenn akzessorisch zu IV-Auflage
Das Verwaltungsgericht Graubünden fasst das Urteil vom 22.02.2022 (kürzlich auf SwissLex publiziert) selbst wie folgt zusammen: Sozialhilfe. Kürzung des Grundbedarfs wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht im IV-Verfahren, ohne vorgängig eine entsprechende Auflage mit angedrohter Rechtsfolge zu verfügen. – Die Beschwerdegegnerin versäumte es, der Beschwerdeführerin die ihr im Rahmen des IV-Verfahrens auferlegte Mitwirkungspflicht auch für das Sozialhilfeverfahren…