Schlagwort: BE VRPG Art. 23 Abs. 1
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Akten der Beschwerdegegnerin nicht weitergeleitet: Verletzung rechtliches Gehör
Im Urteil 100 18 15 vom 04.04.2018 befasst sich das Verwaltungsgericht Bern mit der Frage einer Gehörsverletzung durch das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers erhielt im erstinstanzlichen Verfahren um Rückerstattung nur in die “relevanten” Akten Einsicht. Im Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland (wo der Rückerstattungsbetrag von CHF 20’650.00 auf CHF 11’874.45 reduziert wurde) reichte…