Schlagwort: BE SHV Art. 8 Abs. 4
-
Niedrigere Sozialhilfeansätze für vorläufig Aufgenommene nicht willkürlich
Im Urteil 8C_641/2023 vom 26. März 2024 befasste sich das Bundesgericht in 5er-Besetzung mit den reduzierten Sozialhilfeansätzen für vorläufig aufgenommene Personen im Kanton Bern (i.c. für einen 5-Personenhaushalt: CHF 1’684.00 statt 2’364.00). Es kommt zum Schluss, eine Ungleichbehandlung nach Aufenthaltsstatus sei grundsätzlich sachlich begründbar und die Ansätze im Kanton Bern zumindest unter Willkürkognition nicht bundesrechtswidrig. Zur…