Schlagwort: AG SPV § 15b Abs. 1
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Bei überhöhtem Mietzins: Erst Missachtung der Bemühungs-Auflage lassen Kürzung des Wohnbedarfs zu
Im Urteil WBE.2022.101 vom 22.08.2022 (kürzlich auf SwissLex publiziert) wiederholt das Verwaltungsgericht Aargau, dass die Anpassung des angerechneten Wohnungsbedarfs aufgrund überhöhtem Mietzins nicht allein aufgrund des überhöhten Mietzinses erfolgen darf. Von den hilfesuchenden Personen, welche mit überhöhten Mietkosten belastet sind, kann nicht verlangt werden, dass sie ihre Wohnung “ins Blaue” kündigen. Die Auflagen und Weisungen…