Der Kanton Basel-Stadt erhöht aufgrund der gestiegenen Mieten die Mietgrenzwerte.
Die Sozialhilfe überprüft periodisch ihre Mietgrenzwerte. Mit den steigenden Mietzinsen wird es für die Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfe zunehmend schwieriger, im Rahmen der von der Sozialhilfe festgelegten Mietgrenzwerten Wohnungen zu finanzieren. Immer mehr Klientinnen und Klienten finanzieren die Mieten deshalb aus ihrem Grundbedarf, was auf Dauer problematisch ist. Aus diesem Grund wird der Mietgrenzwert für Einpersonenhaushalte von bisher 770 Franken auf neu 880 Franken erhöht. Für Zweipersonenhaushalte wird er auf neu 1’210 Franken (bisher 1’070 Franken) und für Dreipersonenhaushalte auf neu 1’390 Franken (bisher 1’350 Franken) festgesetzt. (Medienmitteilung WSU BS vom 07.12.2023)
Damit geht der Kanton Basel-Stadt (zumindest in der Begründung) mit gutem Beispiel voran, indem er die Mietgrenzwerte argumentativ an die Entwicklung der tatsächlichen Mietzinse knüpft (Bedarfsdeckungsprinzip, Tatsächlichkeitsprinzip).
Gleichzeitig entfristet der Kanton Basel-Stadt die Erhöhung der Vermögensfreibeträge, welche im Rahmen der Covid-19-Pandemie bis Ende 2023 befristet verdoppelt wurde.
Diese Befristung ist nun aufgehoben worden: Ab 1. Januar 2024 gilt somit für Einzelpersonen ein Vermögensfreibetrag von 8’000 Franken, 16’000 Franken für Ehepaare und je 4’000 Franken für minderjährige Kinder. Pro unterstütztem Haushalt ist der Vermögensfreibetrag auf maximal 20’000 Franken gedeckelt. (Medienmitteilung WSU BS vom 07.12.2023)
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